Frankreich hat bereits Umweltzonen eingerichtet in den Regionen Paris, Lyon und Grenoble. Ab dem 1. April 2017 müssen alle ausländischen Fahrzeuge eine entsprechende Umweltplakette erwerben, um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Die Plaketten, auch ecovignet (oder auf Französisch einer „Crit’Air Vignette“) genannt, sollen Umweltverschmutzenden Fahrzeuge aus den Stadtzentren wehren. Die Zonen werden mit „Zonen à Circulation restreinte“ angezeigt. Ab 1. September 2017 werden auch in Lille, Straßburg, Montpellier, Bordeaux Umweltzonen eingerichtet. Es wird erwartet, dass weitere französische Städte folgen.
Neben den Gebühren für die Umweltzonen hat die französische Regierung neue Vorschriften erlassen in Bezug auf das Gesetz „Loi Macron“. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft und regelt den französischen Mindestlohn für alle auf französischen Grund tätigen Kraftfahrer. Ab 1. Januar 2017 werden alle Entsendungsbescheinigungen für den französischen Mindestlohn offiziell durch das französische Leitungssystem (Sipsi) erstellt. Die französische Regierung hat angekündigt, dass diese verbindlichen Entsendebescheinigungen über das Sipsi System ab dem 1. Januar 2018 nur noch gegen eine Gebühr in Höhe von Euro 40 pro Fahrer möglich ist mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem halben Jahr. Hierdurch entstehen pro Fahrer 80 € pro Jahr an Kosten zuzüglich den Kosten für den innerbetrieblichen Verwaltungsaufwand und den Kosten für die permanente Vertretung in Frankreich. Diese permanente Vertretung ist eine Vorschrift des Gesetztes „Loi Macron“.